Choice vom Burghof
  Erklärung zur VPG
 

VPG Vielseitigungsprüfung

Der Vielseitigkeitssport - VPG besteht aus drei Abteilungen. Vorab ist die Begleithundeprüfung abzulegen.

In den drei Disziplinen

  • Fährtenarbeit,

  • Unterordnung

  • und Schutzdienst

wird die Vielseitigkeit und Intelligenz des Hundes gleichermaßen gefordert und gefördert.

Bei sachkundiger Ausbildung wird der Hund dabei keinesfalls zur Kampfmaschine. Vielmehr lernt der Hund in jeder Situation seinem Hundeführer zu folgen und seine natürliche Aggression unter Kontrolle zu halten.

Geeignet sind daher auch nur wesensfeste Hunde, die absolut gehorsam sind. Die Rasse spielt dabei eine untergeordnete Rolle.


Abteilung A: Fährtenarbeit

Bei der Fährtenarbeit muss der Hund in einem Gelände (z.B. Acker oder Wiese) durch den Einsatz seiner Nase Gegenstände finden und anzeigen. Die Anzahl der Gegenstände und die Länge der abzusuchenden Fährte richtet sich nach der Prüfungsstufe.


Abteilung B: Unterordnung

Die Unterordnung oder der Gehorsam sind die Grundlage der gesamten Ausbildung eines Hundes. Sie ist die Erweiterung der Ausbildung zum Begleithund und wird abhängig von der Prüfungsstufe immer Anpruchsvoller. Dazu gehört unter anderem das Apportieren auf ebener Erde und über eine Hürde.

Hier ein paar Bilder zum Apportieren auf ebener Erde:

Der Hund und der Hundeführer in Grundstellung





Der Hundefrührer wirft das Holz, danach bekommt der Hund das Kommando : Brings






Der Hund nimmt das Holz auf und bringt es seinem Hundeführer




Abteilung C: Schutzdienst

Bei der Ausbildung im Schutzdienst wird der vorhandene Beutetrieb des Hundes ausgenutzt und gezielt eingesetzt. Der Hund lernt auch unter extremen Bedingen auf die Hörzeichen seines Hundeführers zu reagieren. Ein gut ausgebildeter Hund und Hundeführer wird in der Öffentlichkeit nicht negativ auffallen.

 

Begleithund

Unter einem Begleithund versteht man nach den Richtlinien des VDH  (Verband für dasDeutsche Hundewesen) einen Hund, der die unterste Stufe in einem mehrstufigen System von Ausbildungen erreicht hat. Bei der Unterordnung fördert man den Spieltrieb eines Hundes.Das Ablegen der Begleithundeprüfung ist in aller Regel Voraussetzung für höhere Prüfungen, beispielsweise die diversen Schutzhund-Prüfungen. Sie kann als Eingangsprüfung für die Beteiligung am vereinsmäßig organisierten Hundesport verstanden werden.

 

 


Begleithundeprüfung

Die Begleithundeprüfung oder auch Begleithundprüfung ist eine Grundprüfung, in der der Gehorsam des Hundes und sein Verhalten im Alltag (z. B. beim Zusammentreffen mit Fußgängern, Joggern und Radfahrern) geprüft wird.

Diese Prüfung ist Grundlage für die Teilnahme an weiteren Prüfungen und Wettkämpfen im Hundesport

Das Mindestalter des Hundes für Prüfungen beträgt 15 Monate. Die Prüfung im Unterordnungsteil erfolgt nach einem festgelegten Schema. Gefordert wird Fußgehen mit und ohne Leine, Durchgehen einer Menschengruppe, Sitz aus der Bewegung und Platz aus der Bewegung mit anschließendem Abrufen. Eingefügt sind Wendungen, Tempowechsel und Anhalten. Außerdem muss der Hund, während ein anderer Hundeführer seinen Unterordnungsteil absolviert, unangeleint in einer Entfernung von ca. 30 Metern zu seinem Hundeführer abliegen. Des Weiteren wird außerhalb des Hundeplatzes das sichere und freundliche Verhalten des Vierbeiners gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern (Radfahrer, Spaziergänger, Jogger, etc.) und anderen Hunden überprüft.


Schutzhund

Als Schutzhund bezeichnet man einen Hund, der die Schutzhundausbildung durchlaufen und mit einer Reihe von Prüfungen (SchH) erfolgreich abgeschlossen hat; das Tier ist danach zum Schutzdienst qualifiziert. Nur acht von über 400 weltweit von der Fédération Cynologique Internationale (FCI) anerkannten Hunderassen werden als Schutzhunderassen eingestuft. Die Schutzhundausbildung sowie die anschließenden Prüfungen können jedoch prinzipiell Hunde aller Rassen absolvieren.


Die Ausbildung

eines Schutzhundes soll schon in jungen Jahren beginnen. Dort wird der Beutetrieb des Hundes angesprochen, damit er später den Schutzärmel als Beute ansieht und in diesem Trieb ausgebildet werden kann. Dabei ist es schwer, dem Hund im Trieb Gehorsam zu vermitteln. Um die nötigen Befehle, aber auch das Verbellen und andere Fähigkeiten zu erlernen ist es aber nötig den Hund in diesem Trieb zu halten und ihn nicht etwa wie in der Unterordnung zu beruhigen. Dabei muss man jedoch ein weiteres Mal entscheiden welche Art von Schutzhundausbildung man beschreibt. Die verbreitetste ist die sportliche Schutzhundeausbildung bei der Schutzhundprüfungen abgelegt werden und die hauptsächlich aufgrund von sportlichem Ehrgeiz und Spaß an diesem Sport absolviert wird. Im Sport geht es vor allem darum, den geführten Hund zu einem absolut sicheren, zuverlässigen und auch in Extremsituationen völlig gehorsamen Begleiter zu trainieren. Im VPG-Bereich (VPG: Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde) geführte Hunde sind daher meistens wesentlich selbstsicherer, ruhiger und besser zu führen als ihre nicht ausgebildeten Artgenossen. Heute bildet man die Tiere immer mehr ausschließlich über Motivation und Spiel ohne wesentlichen Druck aus. Der Hund im Sport lernt nicht, wie oft falsch dargestellt, einen Menschen zu beißen, sondern kann seinen Beutetrieb artgerecht ausleben. Im Sport werden die Hunde ausschließlich auf den Ärmel des Helfers fixiert; außerhalb des Hundeplatzes und ohne den Ärmel wird ein ausgebildeter Sportschutzhund keinen Menschen angreifen -im Gegenteil. Er reagiert laut Statistiken wesentlich nervenfester auf neue, ungewohnte Situationen. Jedoch genießt auch ein Polizeihund eine Schutzhundeausbildung, die aber wesentlich komplizierter aufgebaut ist und meist auch schneller vonstatten gehen muss als ein im Sport geführter Hund. Hierbei geht es nicht um das Spiel mit dem Helfer um die Beute Ärmel wie im Sport, sondern tatsächlich darum, einen Täter im Ernstfall stellen zu können; d.h. im tatsächlichen Schutzhundetraining wird der Hund darauf trainiert, gezielt Menschen zu stellen, im Notfall auch anzugreifen, jedoch auf Befehl auch ohne Zögern wieder abzulassen.

Prüfungen: SchH und VPG

Die Schutzhundprüfung (SchH) wurde in einigen Ländern durch die Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde (VPG) ersetzt; die Prüfungsinhalte umfassen in allen Stufen die drei Sparten Nasenarbeit, Unterordnung (Gehorsamstraining) und Schutzdienst; die Prüfungsinhalte werden in der Prüfungsordnung des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH) festgelegt. Zugelassen sind Hunde aller Rassen sowie auch Mischlinge. Zum Bestehen der Prüfung müssen in jeder Sparte mindestens 70 Prozent der Punkte erreicht werden. Die maximale Punktzahl liegt bei 300. Die Bewertungen sind in Anlehnung an Schulnoten folgendermaßen gestaffelt: * vorzüglich: ≥ 286 Punkte; * sehr gut: ≥ 270; * gut: ≥ 240 Punkte; * befriedigend: ≥ 210 Punkte; * mangelhaft: < 210 Punkte. Nach bestandener Prüfung erhält der Hundeführer das Ausbildungskennzeichen (AKZ); nach Absolvieren der Schutzhundeprüfung erster Klasse (SchH Klasse I) kann die nächsthöhere Klasse mit erhöhten Anforderungen angestrebt werden. In allen Prüfungsstufen VPG / IPO gibt es nach der neuen PO nur noch die Freifolge. Folgende Schutzhunde-Klassen gibt es: * SchH Klasse I/VPG 1: z.B. Eigenfährte 200 Meter, Freifolge, Angriff auf den Hundeführer u.a. * SchH Klasse II/VPG 2: z.B. Fremdfährte 400 Meter, Laufschritt, Stehenbleiben aus der Bewegung, Angriff auf den Hund u.a. * SchH Klasse III/VPG 3: z.B. Fremdfährte 600 Meter, folgen frei, Sitz aus der Bewegung, Überfall u.a. Daneben gibt es auch eine internationale IPO-Schutzhundeprüfung. Zurzeit sind beide Prüfungsarten angeglichen, es gibt nur minimale Abweichungen. VPG / IPO-Hunde müssen sich grundsätzlich schussgleichgültig verhalten. Es werden folgende Klassen unterschieden: * IPO Klasse I * IPO Klasse II * IPO Klasse III


Quelle:Wikipedia


 
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